Allgemeine Betriebsanweisungen zur Verkehrssicherheit

Auch die Sicherheit im Straßenverkehr des Personals einer Organisation ist Teil des Arbeitsschutzes und der Gefahren- und Risikomatrix vieler Unternehmen. Basierend auf einer umfassenden Analyse der Verkehrsrisiken und der spezifischen Prioritäten der Unternehmen, dokumentieren und planen wir die Maßnahmen, Mechanismen und Strategien, die durchgeführt werden müssen, um Verkehrsunfälle zu verhindern und mögliche Schäden zu reduzieren.

Die von der Firma erarbeiteten Verkehrssicherheitspläne (Planes Estratégicos de Seguridad Vial - PESV) stehen im Einklang mit den geltenden Vorschriften zu diesem Thema, d.h. Gesetz 1503 von 2011, Verordnnung 2851 von 2013 und Beschluss 1565 von 2014 des Arbeitsministeriums.

Unser Ziel ist es, die sichere Mobilität und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, indem wir bewährte Praktiken für das Verhalten im Berufsverkehr und relevante Aspekte berücksichtigen 

wie z.B. Fahrzeugsicherheit, Fahrausbildung und die Durchsetzung von Mechanismen zur Kontrolle des Konsums von Alkohol und anderen Drogen während der Arbeit.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass gemäß Artikel 12 des Gesetzes 1503 von 2011 jede Organisation oder Unternehmen im öffentlichen oder privaten Sektor, die über eine Fahrzeugflotte von zehn (10) oder mehr Kraftfahrzeugen verfügt oder die Fahrer einstellt oder verwaltet, einen strategischen Plan für die Straßenverkehrssicherheit entwerfen, umsetzen und diesen mit dem Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) verknüpfen muss.