Auditierung von Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS)

Das Audit im Rahmen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess zur Prüfung der Erfüllung von Arbeitsschutzmanagementsystemen gemäß der gesetzlichen Regelungen. Im Besonderen trifft das auf die Mindeststandards vom Beschluss 312 von 2019 des Arbeitsministeriums und die Verordnung 1072 von 2015, gemäß des sechsten Kapitels (6.) des vierten Titels (4.) von Teil 2 des zweiten Buches, das die Arbeitsschutzmanagementsysteme regelt, zu.

Bei Audits, die vom Management unserer Klienten beauftragt und von der Firma durchgeführt werden, setzen wir systematisch die Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (kolumbianischer technischer Leitfaden GTC-45) und den kolumbianischen technischen Standard NTC-ISO 45001:2018 - Arbeitsschutzmanagementsysteme - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (Occupational Health and Safety Management Systems - Requirements with Guidance for Use) um. 

Die gewonnenen quantitativen und qualitativen Daten analysieren und werten wir gemeinsam mit den Kunden aus, um die entsprechenden Korrekturmaßnahmen umzusetzen und Nichtkonformitäten zu lösen. Immer wenn Anforderungen nicht erfüllt sind, ist es umso wichtiger die Nichtkonformitäten zu analysieren, schnellstmöglich zu korrigieren und langfristig ein Wiederauftreten wirksam zu verhindern oder dem vorzubeugen. Darüber hinaus führen wir jährliche Audits durch, die normalerweise am Ende des Jahres stattfinden. Mit diesen Untersuchungsverfahren gewährleistet die Firma die Einhaltung der Vorschriften vom Beschluss 312 von 2019 des Arbeitsministeriums, insbesondere für Unternehmen mit mehr als fünfzig (50) Arbeitnehmern, die mit einem Arbeitsrisiko I, II, III, IV oder V bewertet wurden, sowie Unternehmen mit fünfzig (50) oder weniger Arbeitnehmern mit einem Arbeitsrisiko IV oder V. Zu diesem Zweck koordinieren wir unsere Arbeit mit dem Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Copasst: Comité Paritario de Seguridad y Salud en el Trabajo) und dem Ausschuss für das betriebliche Zusammenleben (CCL: Comité de Convivencia Laboral), um die rechtlichen Vorschriften einzuhalten und die Leistungseffizienz des Betriebs zu steigern.

Unser gemeinsames Ziel besteht darin, dass unsere Kunden nicht nur die Mindeststandards für Arbeitsschutzmanagementsysteme einhalten, sondern dass sie die Exzellenz-Akkreditierung im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erhalten, die das Arbeitsministerium den Unternehmen erteilt, die einen Mehrwert einbringen und Maßnahmen ergreifen, die sich positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeit- und Auftragnehmer auswirken. Diese Akkreditierung wird als Referenz für die Reduzierung der Unternehmensbeiträge zum Allgemeinen System berufsbedingter Risiken (Sistema General de Riesgos Laborales) berücksichtigt und bei Vergabe- und Ausschreibungsverfahren als Referenz von öffentlichen und privaten Unternehmen verwendet.