Steuern und Steuergestaltung

Steuern und steuerrechtliche Fragestellungen treten in allen Bereichen wirtschaftlicher Betätigung auf. Um komplexe Steuergesetze auszulegen und betriebliche und private Steuerlast zu reduzieren, verfügen unsere Steuerspezialisten über langjährige und umfangreiche Erfahrung sowie fachübergreifende Kenntnisse auf sämtlichen Gebieten der Besteuerung. Juristen, Finanzexperten und Buchhalter helfen Ihnen dabei, Ihre Geschäftsabläufe in steuerlicher Hinsicht optimal zu gestalten.

Dabei bringen unsere Rechtsanwälte und Steuerberater nicht nur juristisches Verständnis ein, sondern auch Finanzanalyse und unternehmerisches Wissen. Wir beraten Unternehmen bei grenzüberschreitenden Transaktionen als auch bei der Steueroptimierung der fortlaufenden Geschäftstätigkeiten. Unser Portfolio umfasst Finanzplanung, Due Diligence in Steuerfragen, Steuergestaltung und spezialisierte Unterstützung bei der Erfüllung von Steuer- und Zollverpflichtungen. Unsere Steuerspezialisten betreuen Unternehmer, Manager und Privatpersonen in allen Fragen der betrieblichen und privaten Steuergestaltung, die Abgabe von Steuererklärungen, die Erfüllung gesetzlicher Dokumentationsvorschriften in Bezug auf Verrechnungspreise, die optimale Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und das Beantworten auf Anfragen der zuständigen Behörden.

Bei der Strukturierung von Investment- und Private Equity Fonds unterstützen wir Sie bei der Steuerplanung bis zur Umsetzung der ausgewählten optimalen Strategie. Die Firma verfügt über Erfahrung bei der Erledigung von Steuer- und Zollformalitäten beim Finanzamt und mit dem Internal Revenue Services (IRS) der Vereinigten Staaten. Sowohl bei der Steueroptimierung als auch bei der Vertretung im Steuerrecht profitieren unsere Mandanten zusätzlich von unserer internationalen Ausrichtung.

Finanzplanung

und steuerliche Due Diligence

Einhaltung

von Steuer- und Zollverpflichtungen

Beratung zur

Steueroptimierung und -vermeidung

Verfahren

von Steuerrückerstattungen

Antworten

den Anforderungen der zuständigen Behörden entsprechen

Gestaltung und Prüfung

im rechtsstreit

Anwendung

von Doppelbesteuerungsabkommen