Suche
Close this search box.
Betriebsanweisungen mit Verhaltensregeln und Biosicherheitsprotokollen

Betriebsanweisungen mit Verhaltensregeln und Biosicherheitsprotokollen

Auf Grundlage der Identifizierung und Bewertung der Risiken, die wir für jede Organisationen individuell durchführen, sowie der Einstufung der Arbeitnehmer nach ihren jeweiligen Gesundheitsgefahren, die von biologischen Quellen ausgehen, setzen wir für unsere Kunden Biosicherheitsmaßnahmen in Übereinstimmung mit bewährten Praktiken im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und festgelegten Standards ein.  

 Die von der Firma definierten Biosicherheitsmaßnahmen sind so strukturiert, dass sie entsprechend der Logik des PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) in das Arbeitsschutzmanagementsystem des Unternehmens integriert werden können. Gleichzeitig schulen wir die Arbeitsteams unserer Kunden, um die wirksame Umsetzung der Biosicherheitsprotokolle zur Prävention und Eindämmung von Atemwegserkrankungen zu gewährleisten. Die Firma berücksichtigt dabei die in den geltenden Vorschriften festgelegten Richtlinien, die Normen für die Entwicklung und Umsetzung des Arbeitsschutzes sowie die nationalen und internationalen Normen zur Eindämmung und Kontrolle der Übertragung von Virusinfektionen.

Dekret 1072 von 2015,

gemäß den Bestimmungen des sechsten Kapitels (6.) des vierten Titels (4.) von Teil 2 von Buch 2.

Resolution 312 von 2019

des Arbeitsministeriums.

Resolution 666 von 2020

des Ministeriums für Gesundheit und Sozialschutz.