Alternative Tarifverträge und
Risikoteilung
Bei Securitas Consulting glauben wir, dass unsere Kunden eine faire Behandlung verdienen, und wir gehen davon aus, dass sie hohe Erwartungen an unsere Dienstleistungen haben.
Aus diesem Grund sind wir auch Vorreiter bei Vereinbarungen, die alternative Tarife und geteiltes Risiko integrieren, wodurch die Firma einen Teil der potenziellen Risiken der ausgeführten Arbeiten übernimmt. Kurz gesagt: Wir übernehmen die Kosten für den Fall, dass wir nicht die erwarteten Ergebnisse erzielen und richten daher unsere Interessen an denen unserer Kunden aus.
Bei Securitas Consulting glauben wir, dass unsere Kunden eine faire Behandlung verdienen, und wir gehen davon aus, dass sie hohe Erwartungen an unsere Dienstleistungen haben. Aus diesem Grund sind wir auch Vorreiter bei Vereinbarungen, die alternative Tarife und geteiltes Risiko integrieren, wodurch die Firma einen Teil der potenziellen Risiken der ausgeführten Arbeiten übernimmt. Kurz gesagt: Wir übernehmen die Kosten für den Fall, dass wir nicht die erwarteten Ergebnisse erzielen und richten daher unsere Interessen an denen unserer Kunden aus.
Unsere Absicht ist es, den Anforderungen unserer Kunden zu entsprechen und die Arbeitsweise der Firma an ihre Bedürfnisse anzupassen. Zu diesem Zweck führten wir Alternative Tarifverträge (ATs) ein und teilen damit die Risiken, die mit den Ergebnissen der vereinbarten Ziele verbunden sind. Alternative Tarifverträge haben dazu geführt, dass sich unsere Kunden zunehmend von der traditionellen stündlichen Abrechnungsstruktur entfernen. Demzufolge sind wir ein langfristiges Partnerunternehmen mit festgelegten quantifizierbaren Zielen und gemeinsamen Absichten.
Alternative Tarifverträge
Bei der von der Firma übernommenen Arbeit gehen wir von der Prämisse aus, im Voraus die Ziele gemeinsam mit unseren Mandanten klar festzulegen. Folglich lassen sich in den meisten Fällen nachvollziehbare Ergebnisse erzielen, die wir in Alternative Tarifverträge (ATs) festlegen, die variable Honorare in Abhängigkeit von den erzielten Ergebnissen oder erfolgreichen Aufträgen vorsehen. Indem wir die Risiken teilen, die mit der Ungewissheit von gemeinsamen Absichten verbunden sind, versuchen wir langfristige Partner bei der Erreichung der festgelegten Ziele zu werden.
Die Alternative Tarifverträge (ATs) legen klare Ziele fest und passen sich an den Bedürfnissen und Budgets der Kunden an. Daher vereinbaren wir zusammen vorher Gebührenobergrenzen, die aus fixen und variablen Komponenten bestehen, wobei Letztere vom Erreichen der vorgeschlagenen Ergebnisse abhängen. Infolgedessen ist das Gesamthonorar niedriger als bei einer traditionellen Gebührenstruktur, da ein (manchmal beträchtlicher) Prozentsatz des Honorars vom Erfolg unserer Arbeit abhängt.
Es ist einfach: Wenn die Ergebnisse positiv sind, stellt die Firma die mit den Leistungen verbundenen Gebühren in Rechnung. Andernfalls, wenn die Ergebnisse nicht wie erwartet sind, zahlt der Kunde den variablen Honoraranteil nicht. Diese Gebührenstruktur ist sinnvoll für die Kunden, aber auch für uns, da wir daran interessiert sind, langfristige Beziehungen auf der Grundlage gemeinsamer Erfolge aufzubauen.
Beispiele
Alternative Tarifverträge (ATs) erfüllen die oben genannten Zwecke sowohl im Bereich der Rechtsberatung als auch im Rahmen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Im Folgenden werden einige Beispiele genannt:
- Unsere anwaltliche Leistung spielt eine wesentliche Rolle in einem Schiedsverfahren, der außergerichtlichen Beilegung eines Rechtsstreits. Bei diesem Verfahren legt die Firma eine variable Gebührenkomponente fest, die von einem für den Mandanten günstigen Ergebnis abhängt. Gemäß den Vereinbarungen in diesem Zusammenhang können wir festlegen, dass die Firma sechzig Prozent (60%) der festgelegten Honorare für die Vertretung erhält und folglich die restlichen vierzig Prozent (40%) je nach den am Ende des Verfahrens erzielten Ergebnissen ausbezahlt werden.
- Bei Verfahren gegenüber der Aufsichtsbehörde für Industrie und Handel (SIC: Superintendencia de Industria y Comercio), wie z. B. bei Markeneintragung, legen wir Erfolgshonorare fest. Daher setzt die Firma den Interessen unserer Kunden mit der Zielstellung und der Leistung von unserem Team gleich. Bei der Markenanmeldung entstehen die vollständigen Honorare nur nach der Begleitung der Anmeldung Ihrer Marke bis zur Eintragung und dem Empfang Ihrer Markenurkunde. Infolgedessen können bis zu 30% der vorgeschlagenen Honorare vom Empfang der Markenurkunde abhängig gemacht werden. In diesem Fall berechnet die Firma die Erfolgshonorare nur dann, wenn der optimale Schutz Ihrer Marke gewährleistet ist und Sie die Markenurkunde erhalten.
- Die Umsetzung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) im Rahmen von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erfolgt nach quantitativen Kennzahlen, die mit der Produktivität der Unternehmen in Zusammenhang stehen. Deshalb muss die durchgeführte Arbeit zu einer Verbesserung der festgelegten Kennzahlen für unsere Kunden führen. Beispiele hierfür sind die Verringerung der Häufigkeit von Arbeitsunfällen, die Senkung von Berufskrankheiten und die zuvor identifizierten Gefahren und Risiken auf ein Minimum zu senken usw. ATs ermöglichen uns in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit quantitative Ziele zusammen mit den Unternehmen festzulegen. Infolgedessen werden die Erfolgshonorare nur verursacht, wenn die erwarteten Ergebnisse gemäß der festgelegten Kennzahlen erzielt werden. Andernfalls wird der Prozentsatz der Honorare, die von Ergebnissen abhängig sind, nicht in Rechnung gestellt.