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Gesellschaftsrecht, Konzern- und Aktienrecht

Gesellschaftsrecht, Konzern- und Aktienrecht

Das Gesellschaftsrecht gehört zu den Kernkompetenzen unserer Firma. In der Kanzlei bieten wir alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Corporate-Governance an wie z. B. Gesellschaftsgründung (Start-ups) und ausländische Zweigniederlassungen, die Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführerverträgen, die Ausarbeitung von Aktionärsvereinbarungen, die Durchführung von Due Diligence-Prüfungen bei Fusionen und Übernahmen, die Abwicklung von Kooperationsvereinbarungen und die Auflösung und Liquidation von Gesellschaften. Andererseits unterstützen wir Klienten bei der Gründung von nicht-gewinnorientierten Organisationen (Esales: Entidades sin ánz.Bimo de lucro), wie z. B. eingetragene Vereine (e. V.) zu sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken.

Unsere Rechtsanwälte betreuen Kapital- sowie Personengesellschaften mit Zweckmäßigkeit, Innovationssinn und immer auch aus einer Geschäftsperspektive heraus. Deshalb beraten wir Vorstände, Führungskräfte und die internen Rechtsabteilungen von Unternehmen. Wir unterstützen Organisationen bei kritischen Fragen und Verfahren, wie die Erfüllung von Informationspflichten, die Auswahl von Investitionsvehikeln, die Mediation für Gesellschafter und die Strukturierung von Investmentfonds. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei allen Formen der Beteiligung, wie Wachstumsfinanzierung, stillen Beteiligungen, Joint Ventures, Unternehmenskäufen und sonstigen Transaktionen beratend zur Seite. Unsere Rechtsanwälte beraten auch Unternehmensinhaber und Anteilseigner zu ihren Rechten und Pflichten als Gesellschafter. Vertraglich gestalten wir Stimmrecht, Gewinnverteilungen oder auch Wettbewerbsverbote.

Neben der Betreuung zu gesellschaftsrechtlichen Fragen begleiten wir Unternehmen auch bei routinemäßigen Herausforderungen, die wir schnell und praxisnah erledigen, wie z. B. die Erstellung und Verhandlung von Handelsverträgen, die sorgfältige Eintragung im Aktienregister, die technische Abwicklung von Hauptversammlungen und alle Verfahren vor dem Handelsregister. Im kommerziellen Bereich haben wir Erfahrung in der Strukturierung verschiedener kommerzieller Vermittlungsformen, wie z. B. Vertriebsverträge, Handelsvertretungen und die Einrichtung von Filialsystemen nach einem Franchising-Geschäftsmodell. Zur Bewältigung von Auseinandersetzungen, Krisensituationen, Ermittlungen und Rechtsstreitigkeiten in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten verfügen wir über ein multidisziplinäres Team, das die Interessen unserer Mandanten nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus finanzieller und wirtschaftlicher Sicht behandelt. Wir beraten Unternehmen auch in Bezug auf mögliche Verletzungen des gewerblichen Eigentums, des Verbraucherschutzes und des Datenschutzrechts.

Gesellschaftsgründung

und ausländische Zweigniederlassungen

Gestaltung und Prüfung

von Geschäftsführerverträgen

Beratung von Unternehmensinhabern

und Anteilseignern zu ihren Rechten und Pflichten als Gesellschafter

Erstellung

und Verhandlung von Handelsverträgen

Erstellung

und Verhandlung von Handelsverträgen

Beratung in Bezug

auf mögliche Verletzungen des gewerblichen Eigentums, Verbraucherschutzes und Datenschutzrechts

Vertretung unserer

Mandanten bei verschiedenen Rechtsstreitigkeiten