Gefährdungsanalyse zur Verhinderung von Mobbing am Arbeitsplatz

Auf Grundlage des Protokolls für Prävention und Maßnahmen gegen Belästigung am Arbeitsplatz des Arbeitsministeriums setzen wir Strategien um, die die Vorschriften und bewährten Praktiken für Kolumbien erfüllen. Entsprechend der Charakterisierung nach Art. 2 des Gesetzes 1010 von 2006 (Missbrauch, Verfolgung, Diskriminierung, Behinderung, Ungleichheit und mangelnder Schutz am Arbeitsplatz) gehen wir diese Thematik aus einer präventiven Perspektive an.

Nach Überprüfung der Fakten und der Schlussfolgerung, dass es sich um einen Fall von Belästigung am Arbeitsplatz handelt, setzen wir zusätzlich zur klinischen Bewertung der Belästigung (psychopathologisch, psychosomatisch und verhaltensmäßig) entsprechende Maßnahmen innerhalb der Organisation um.

Mit dem Ziel, Belästigungen am Arbeitsplatz zu verhindern, identifizieren, evaluieren und überprüfen wir psychosoziale Risikofaktoren unter Berücksichtigung von verschiedenen Gesichtspunkten, die mit bestimmten Berufen (z.B. private Sicherheitsdienste, Kundenbetreuung) sowie mit Krankheiten (Depressionen, akute und psychosomatische Erkrankungen, Angina pectoris, Geschwüre usw.) verbunden sind. Gemeinsam mit dem Ausschuss für das betriebliche Zusammenleben (CCL) sowie Fachleuten aus Psychologie und Psychiatrie mit einer Lizenz für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, mit denen wir zusammenarbeiten, führen wir Interventionsstrategien in den Unternehmen durch.

Im Hinblick auf präventive Maßnahmen konzentrieren wir uns auf folgende:

Bei Belästigung am Arbeitsplatz konzentrieren wir uns auf folgende Maßnahmen:

Die Kompetenzen und Möglichkeiten zur Intervention des Ausschusses für das betriebliche Zusammenleben (CCL) ist begrenzt. Wir begleiten den Ausschuss und wissen, wann bestimmte Situationen den zuständigen Behörden gemeldet werden sollten. Ebenso begleitet unser juristisches Team zusammen mit Fachleuten für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit die Unternehmen vor den entsprechenden Instanzen (Ausschuss für die Qualifizierung von Berufskrankheiten, Arbeitsministerium usw.) und bei Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Belästigung am Arbeitsplatz.

Klare Richtlinien für Nulltoleranz

gegenüber Belästigung am Arbeitsplatz aufstellen und kommunizieren

Regeln für das Zusammenleben

am Arbeitsplatz definieren und umsetzen

Klare Protokolle für die Untersuchung

angeblicher Fälle von Belästigung am Arbeitsplatz aufstellen

Aufklärung zu psychischen Störungen durch

lizenzierte Fachkräfte für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

Erstellung

von Korrekturmaßnahmen in Verbindung mit dem CCL

CCL-Schulung

über ihre Rollen und Verantwortlichkeiten