Gefährdungsanalyse zur Verhinderung von Mobbing am Arbeitsplatz
Auf Grundlage des Protokolls für Prävention und Maßnahmen gegen Belästigung am Arbeitsplatz des Arbeitsministeriums setzen wir Strategien um, die die Vorschriften und bewährten Praktiken für Kolumbien erfüllen. Entsprechend der Charakterisierung nach Art. 2 des Gesetzes 1010 von 2006 (Missbrauch, Verfolgung, Diskriminierung, Behinderung, Ungleichheit und mangelnder Schutz am Arbeitsplatz) gehen wir diese Thematik aus einer präventiven Perspektive an.
Nach Überprüfung der Fakten und der Schlussfolgerung, dass es sich um einen Fall von Belästigung am Arbeitsplatz handelt, setzen wir zusätzlich zur klinischen Bewertung der Belästigung (psychopathologisch, psychosomatisch und verhaltensmäßig) entsprechende Maßnahmen innerhalb der Organisation um.
Mit dem Ziel, Belästigungen am Arbeitsplatz zu verhindern, identifizieren, evaluieren und überprüfen wir psychosoziale Risikofaktoren unter Berücksichtigung von verschiedenen Gesichtspunkten, die mit bestimmten Berufen (z.B. private Sicherheitsdienste, Kundenbetreuung) sowie mit Krankheiten (Depressionen, akute und psychosomatische Erkrankungen, Angina pectoris, Geschwüre usw.) verbunden sind. Gemeinsam mit dem Ausschuss für das betriebliche Zusammenleben (CCL: Comité de Convivencia Laboral) sowie Fachleuten aus Psychologie und Psychiatrie mit einer Lizenz für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, mit denen wir zusammenarbeiten, führen wir Interventionsstrategien in den Unternehmen durch.
Im Hinblick auf präventive Maßnahmen konzentrieren wir uns auf folgende:
- Klare Richtlinien für Nulltoleranz gegenüber Belästigung am Arbeitsplatz aufstellen und kommunizieren
- Regeln für das Zusammenleben am Arbeitsplatz definieren und umsetzen
- Klare Protokolle für die Untersuchung angeblicher Fälle von Belästigung am Arbeitsplatz aufstellen
- Aufklärung zu psychischen Störungen durch lizenzierte Fachkräfte für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Durchführung von Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für das betriebliche Zusammenleben
- Schulungen für den Ausschuss für das betriebliche Zusammenleben über seine Rollen und Verantwortlichkeiten
Bei Belästigung am Arbeitsplatz konzentrieren wir uns auf folgende Maßnahmen:
- Intervention und Kontrolle von psychosozialen Risikofaktoren
- Implementierung von Verfahren zur Korrektur von belästigendem Verhalten am Arbeitsplatz
Die Kompetenzen und Möglichkeiten zur Intervention des Ausschusses für das betriebliche Zusammenleben ist begrenzt. Wir begleiten den Ausschuss und wissen, wann bestimmte Situationen den zuständigen Behörden gemeldet werden sollten. Ebenso begleitet unser juristisches Team zusammen mit Fachleuten für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit die Unternehmen vor den entsprechenden Instanzen (Ausschuss für die Qualifizierung von Berufskrankheiten, Arbeitsministerium usw.) und bei Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Belästigung am Arbeitsplatz.
Klare Richtlinien für Nulltoleranz
gegenüber Belästigung am Arbeitsplatz aufstellen und kommunizieren
Regeln für das Zusammenleben
am Arbeitsplatz definieren und umsetzen
Klare Protokolle für die Untersuchung
angeblicher Fälle von Belästigung am Arbeitsplatz aufstellen
Aufklärung zu psychischen Störungen durch
lizenzierte Fachkräfte für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Erstellung
von Korrekturmaßnahmen in Verbindung mit dem CCL
CCL-Schulung
über ihre Rollen und Verantwortlichkeiten